FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Was kostet mich eine Dienstleistung und gibt es Möglichkeiten Geld zu sparen?

Grundsätzlich ist es immer möglich das Sie Geld einsparen können. Wenn Sie sich als Kunde zum Beispiel die Fenster reinigen lassen möchten können Sie im Vorfeld die Fensterbänke freiräumen. So sparen unsere Mitarbeiter Zeit und Sie sparen Geld. Sie können unsere Unternehmen wenn sie zufrieden mit unsere Dienstleistung sind sehr gerne weiterempfehlen. Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung schreiben wir Ihnen 10,00 € auf Ihren nächsten Rechnungsbetrag gut. Auch die Terminvereinbarung als solches kann den Reinigungspreis beeinflussen. Je kurzfristiger ein Termin vereinbart wird umso schwerer wird es diesen Termin mit anderen in der Nähe liegenden Kunden zu vereinbaren. Wenn Sie als Kunde nun zum Beispiel einen einfachen Anfahrtsweg von 50 km hätten müssten nun Anfahrtskosten erhoben werden welche bei frühzeitiger Planung entfallen wären. Wenn Sie mit unserer Dienstleistung zufrieden sind und unseren Service mit 5 Sternen auf Google bewerten können und eine Rezession schreiben gewähren wir Ihnen als Dankeschön eine Gutschrift von 20,00 € auf Ihren nächsten Rechnungsbetrag. Wenn Sie uns keine 5 Sterne geben können sprechen Sie uns an und geben uns die Möglichkeit uns zu verbessern. 

2. Was mache ich wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?

Bei Reinigungsarbeiten in Privathaushalten ist der Kunde dafür verantwortlich das alle Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erledigt werden. Dies bedeutet das Sie als Kunde die Aufsicht darüber haben ob die Reinigung vollständig und ordentlich durchgeführt wurde. Sollte Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sein bitten wir Sie dies sofort anzusprechen damit unsere Mitarbeiter Ihre Wünsche erfüllen können. Nach einer erfolgten Abrechnung der Dienstleistung oder Entfernung vom Reinigungsobjekt gilt dieses als Abgenommen. Bei gewerblichen Kunden ist eine Mängelrügel spatestens 24 Stunden nach der erfolgten Reinigung mitzuteilen. 

3. Muss ich Anfahrtskosten bezahlen?

Derzeitig müssen nur in seltenen Einzelfällen Anfahrtskosten bezahlt werden. Dies kann dann der Fall sein wenn wir einen weiten Anfahrtsweg zu Ihnen haben und Sie einen kurzfristigen Termin zu einer bestimmten Uhrzeit benötigen. Bei diesen Sonderfälle gilt jedoch natürlich absolute Transparenz. Dies soll bedeuten das der Kunde immer im Vorfeld über evtl. anfallende Mehrkosten informiert wird. 

4. Wann sollte ich am besten einen Termin vereinbaren?

Unsere Bestandskunden werden zur Terminvereinbarung zu jedem neues Jahresanfang angerufen und befragt wann Sie einen Termin wünschen. Als Neukunde rufen Sie auf unserer kostenfreien Servicenummer an, dort werden Ihre Kontaktdaten aufgenommen und Sie werden schnellst möglich zurückgerufen. Wir sind immer bemüht Ihnen zeitnahe Terminvorschläge zu unterbreiten. Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter auf der Kundenhotline keine Termine vereinbaren dürfen.

5. Reinigen immer die gleichen Personen oder wechselt das Personal ständig?

Wir versuchen unseren Kunden grundsätzlich immer die gleichen Mitarbeiter zur Reinigung zu schicken. Aufgrund von Krankheit oder Urlaub kann es in Einzelfällen vorkommen das dies nicht möglich ist und ein anderer Mitarbeiter die Reinigung übernimmt. Aus diesem Grund veranschlagen wir für die Reinigung von Objekten bei Stammkunden grundsätzlich nur Pauschalbeträge. Der Hintergrund ist die verständliche Tatsache das Mitarbeiter die bereits mehrere male bei Ihnen eingesetzt waren routinierter und somit auch schneller eine Dienstleistung erbringen können als es evtl. bei einem neuen Mitarbeiter der Fall ist. Verständlicherweise möchten unsere Kunden nicht für die gleiche Dienstleistung unterschiedliche Rechnungsbeträge bezahlen. 

6. Auf was sollte Sie bei der Erstellung eines Angebotes achten?

Die Angebotserstellung erfasst immer den derzeitigen zustand Ihres Objektes und ist somit nur begrenzt gültig. Bei Glasreinigungsarbeiten z.B. ist die Angebotsabgabe grundsätzlich mindestens 4 Wochen gültg. Bei anderen Dienstleistungen wird die Gültigkeitsdauer immer im Angebot angegeben. Bitte beachten Sie das nur schriftliche Angebote gültig sind. Dies ist damit begründet das evtl. auftretende Missverständnisse durch die schriftliche Abgabe ausgeschlossen werden können. Wir können Ihnen egal für welche Dienstleistung ein Angebot vor Ort erstellen und auch per E-Mail zuschicken oder auch auf einem mobilen Drucker ausdrucken.

7. Bei meiner letzten Gebäudereinigung musste ich einen niedriger Reinigungspreis bezahlen warum sollte ich nun mehr bezahlen?

Eigentlich können Sie die Antwort auf diese Frage sich schon im Vorfeld selbst beantworten. Sie wären nicht hier wenn Sie mit Ihrem derzeitigen Anbieter zurfrieden wären. Um so niedriger der Angebotspreis eine Mitbewerbers ist desto weniger gut ist die angebotene Dienstleistung. Dies kann und wird sich direkt darin äußern das diese Billiganbieter nur über mangelafte Ausrüstung verfügen. Jeder unsere Kunden egal ob privatkunde oder gewerblicher Kunde wird von uns mit höchter Professionalität und dem besten Arbeitsmaterial bedient. Dies äußert sich dann auch z.B. in der Tatsache das Sie unser Unternehmen an 7 Tagen in der Woche telefonisch kontaktieren können. Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen möchten der dauerhaft für Sie zur Verfügung steht das wird dies bei Billiganbietern schwer werden. Auch dürfen Sie bei dem Vergleich von verschiedenen Firmen nicht ausser acht lassen ob genau die selbste Dienstleistung erbracht wurde. Wenn der eine Anbieter Ihre Glasreinigung durchführt reinigt er zum Beispiel nur die Glasflächen ohne Rahmen und Fensterfalz oder es werden Die Fensterbänke ausgelassen usw.. 

8. Muss ich meinen Rechnungsbetrag mit EC-Karte zahlen?

Unsere Neukunden müssen Ihren Rechnugsbetrag per EC-Karte vor Ort oder alternativ in bar bezahlen. Da es vorkommen kann das ein EC-Kartenterminal kein Netzt hat oder das der Akku leer ist raten wir grundsätzlich dazu den Rechnungsbetrag in bar vorliegen zu haben. Kunden die zum wiederholten male unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen dürfen Ihren Rechungsbetrag per Überweisung bezahlen. Wir bitten auch hier um Verständnid das bei wiederholten nicht fristgerechten Bezahlung wir auf eine vor Ort zahlen bestehen können.

9. Sind Rabatte miteinander kombinierbar?

Grundsätzlich sind alle Rabattangebote kombinierbar. Dies bedeutet wenn Sie z.B. als Neukunde 30% Rabatt auf Ihre erste Rechung sparen welche 100,00 € ohne Rabatt beträgt und Sie zusätzlich noch 3 Kunden geworben haben reduziert sich Ihr Rechnungsbetrag folgendermäßen: 100,00 € - 30,00 € (Neukundenrabatt) - 30,00 € (Kunden werben Kunden Rabatt) = 40,00 € Nettorechnungsbetrag. 

10. Ich kann meinen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können hier Kosten für mich entstehen?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbart haben und diesen aus privaten oder sonstigen Gründen nicht wahrnehmen können ist es wichtig das sie uns diese Absage rechtzeitig mitteilen. Bei Stammkunden sind wir hier auch im Einzelfall bereit keine Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Termine die erst am gleichen Tag abgesagt werden wie Sie hätten stattfinden sollen müssen dann leider in Rechung gestellt werden. Geben Sie uns als Dienstleister die Möglichkeit Ihren Ausfallenden Temrin durch einen anderen Kundentermin zu ersetzen und kontaktieren Sie uns rechtzeitig über einen Ausfall.

11. Sind die Angebotspreise verhandelbar?

Wir bitten Sie um Verständnis das unsere Angebotspreise genau wie die Qualität unserer Arbeit nicht verhandelbar sind. Als professioneller Dienstleister unterbreiten wir Ihnen immer das für uns bestmögliche Angebot. Wir sind uns sicher das es immer einen Dienstleister geben wird der aufgrund der Güte seiner Arbeit dazu gezwungen ist seine Angebote niedriger zu gestalten.